Gerichtliche Trennungsberatung
Elternschaft ist unkündbar.

Damit sich ein Kind auch nach der Trennung oder Scheidung seiner Eltern gut entwickeln kann, braucht es nachhaltigen sozialen Frieden in der Familie. Ein respektvoller Umgang der Ex-Partner miteinander ist wichtig, um dem Kind eine natürliche Vater- und Mutterbeziehung zu erhalten.

Es ist die Aufgabe der Kinder, zu wachsen, zu gedeihen und lebenstüchtig zu werden, um später eigene Wege zu gehen.
Es ist die Aufgabe der Eltern, die Kinder dabei bestmöglich zu unterstützen.


Verpflichtende Elternberatung gem. §95 Abs.1a AußStrG vor der einvernehmlichen Scheidung

Seit 1. Februar 2013 sind die Parteien einer einvernehmlichen Scheidung gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz verpflichtet, vor Abschluss oder Vorlage einer Regelung der Scheidungsfolgen dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die spezifischen, aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.

Die Eltern erhalten im Rahmen einer Paar- oder Einzelberatung Informationen darüber, wie ihre Kinder diese belastende Situation erleben:
  • warum die Trennung der Eltern eine schwere Krise für Kinder ist
  • was es für die Kinder so schwer macht
  • wie Kinder trauern
  • was Kinder brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen

Wir besprechen die typischen Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und wir finden neue Wege, wie Sie Ihre Kinder bestmöglich in dieser schwierigen Lebensveränderung unterstützen können.