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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhalte des Coaching- / Beratungsauftrags

Die Beratung erfordert die aktive Mitarbeit der zu beratenden Person, diese leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Berater/ Die Beraterin steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung des Beraters/ der Beraterin.

Die zu beratende Person handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Sie ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie ihr Wohlbefinden während der Beratungseinheit in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Maßnahmen, die die beratende Person aufgrund der Beratung durchführt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.

Ort der Beratung


Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen dem Berater und der zu beratenden Person vereinbart wird, finden die Beratungseinheiten in den Räumlichkeiten des Beraters/ der Beraterin statt. Wird im Einzelfall ein abweichender Ort vereinbart, so kann der Berater / die Beraterin zusätzlich eine Anfahrtskostenpauschale in Höhe von 5€/10€ (abhängig von der Entfernung) verrechnen.

Honorar


Für seine/ihre Leistungen wird der Berater / die Beraterin ein sofort fälliges Honorar ( 70,00 € Einzelberatung, 120,00 € Paar (pro angefangener Beratungseinheit verrechnen. Dies gilt auch für Beratungen via E-Mail oder Telefon. Eine Beratungseinheit beträgt mind. 50, max. 90 Minuten. Sollte das Beratungsziel für diese Einheit vor Ablauf einer Beratungseinheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für Vor- und Nachbereitung der Beratung ist im Honorar für diese Beratungseinheit enthalten.

Sofern nicht eine Überweisung vereinbart wird, sind Honorare grundsätzlich sofort und ohne Abzug bar nach jeder Beratungseinheit zu begleichen.

Bezahlt die zu bezahlende Person trotz Fälligkeit nicht, so ist der Berater / die Beraterin ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 % pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Berater/ die Beraterin auch den Ersatz anderer, von der beratenden Person verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere wird der Berater/ die Beraterin der zu beratenden Person für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 5 in Rechnung stellen.

Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar


Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Beratungseinheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann die zu beratende Person eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Berater/ der Beraterin so früh wie möglich mitzuteilen (Absage).

Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das für diese Beratungseinheit vereinbarte Honorar von der zu beratenden Person zu bezahlen.

Sofern der Berater / die Beraterin eine Beratungseinheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit der zu beratenden Person einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

Allgemeine Bestimmungen


Für die vertragliche Beziehung zwischen den Parteien gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Frage seines gültigen Zustandekommens wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart.

Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabreden.

Sofern in diesem Vertrag im Einzelnen nichts anderes vereinbart ist, bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieses Formerfordernisses, der Schriftform.

Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht


Der Berater / Die Beraterin und seine Arbeitnehmer sind zur Verschwiegenheit über die ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit die zu beratende Person den Berater / die Beraterin ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder der Berater/ die Beraterin aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

Irrtümer und Änderungen vorbehalten: Stand der AGB: 04.02.2020